Elternvertretung Gerhart-Hauptmann-Schule gem. NSchG
Schulvorstand (SV)
- besteht aus Schulleiter/in, 3 Lehrkräften, 4 Erziehungsberechtigten
Klassenelternschaft (KE)
- besteht aus den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse
- Wählt für die Dauer von 2 Schuljahren
1 Vorsitzenden
1 Stellvertreter
2 Mitglieder für die Klassenkonferenz
Klassenkonferenz (KK)
- besteht aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und 2 Erziehungsberechtigten
Schulelternrat (SER)
- besteht aus den stimmberechtigten Vorsitzenden und stimmberechtigten Stellvertretern aus allen Klassen
- Wählt für die Dauer von 2 Schuljahren:
1 Vorsitzenden
1 Stellvertreter
1 Beisitzer für Vorstand des SER
2 Delegierte für Stadtelternrat
2 Delegierte für Kreiselternrat
Mitglieder für Gesamtkonferenz
Mitglieder für Fachkonferenzen
Aus der Mitte aller Erziehungs-berechtigten der Schule 4 Mit-glieder und deren Stellvertreter für den Schulvorstand
Gesamtkonferenz (GK)
- besteht aus Schulleiter, allen Lehrkräften, Vertreter der pädagogischen und sonstigen Mitarbeiter und 6 Erziehungsberechtigten
Fachkonferenz (FK)
- besteht aus allen Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten und/oder studiert haben und 2 Erziehungsberechtigten
Für weitere Informationen schauen Sie sich auf dem Niedersächsischen Bildungsserver um: nibis -Elternmitwirkung