Elternmitwirkung

Elternvertretung Gerhart-Hauptmann-Schule gem. NSchG

 

Schulvorstand (SV)

  • besteht aus Schulleiter/in, 3 Lehrkräften, 4 Erziehungsberechtigten

Klassenelternschaft (KE)

  • besteht aus den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse
  • Wählt für die Dauer von 2 Schuljahren

1 Vorsitzenden

1 Stellvertreter

2 Mitglieder für die Klassenkonferenz

Klassenkonferenz (KK)

  • besteht aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und 2 Erziehungsberechtigten

Schulelternrat (SER)

  • besteht aus den stimmberechtigten Vorsitzenden und stimmberechtigten Stellvertretern aus allen Klassen
  • Wählt für die Dauer von 2 Schuljahren:

1 Vorsitzenden

1 Stellvertreter

1 Beisitzer für Vorstand des SER

2 Delegierte für Stadtelternrat

2 Delegierte für Kreiselternrat

Mitglieder für Gesamtkonferenz

Mitglieder für Fachkonferenzen

Aus der Mitte aller Erziehungs-berechtigten der Schule 4 Mit-glieder und deren Stellvertreter für den Schulvorstand

Gesamtkonferenz (GK)

  • besteht aus Schulleiter, allen Lehrkräften, Vertreter der pädagogischen und sonstigen Mitarbeiter und 6 Erziehungsberechtigten

Fachkonferenz (FK)

  • besteht aus allen Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten und/oder studiert haben und 2 Erziehungsberechtigten

 

Für weitere Informationen schauen Sie sich auf dem Niedersächsischen Bildungsserver um: nibis -Elternmitwirkung