Schulordnung

Schulordnung

für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und sonstige Bedienstete der Gerhart-Hauptmann-Schule
August 2017
Präambel
In der Gerhart-Hauptmann-Schule lernen Kinder unterschiedlicher Konfessionen, Nationalitäten und Herkunftsländer tolerant, durch rücksichtsvolles Zusammenleben und im freundlichen Umgangston miteinander umzugehen.
Betreten und Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten betreten und verlassen das Schulgelände ausschließlich über den Pausenhof oder dem Haupteingang um Gefährdungen jeglicher Art auszuschließen. Der Haupteingang der Schule ist ausschließlich externen Besucherinnen und Besuchern vorbehalten.
Betreten und Verlassen der Räume
Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich auf dem Schulhof. Dort werden sie ab 07.45 Uhr von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Bei schlechtem Wetter wird die Schule um 07.30 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler halten sich dann unter Aufsicht in der Pausenhalle auf.

Auf ein Klingelzeichen um 07.55 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenräume. Die Aufsichtspflicht obliegt von diesem Zeitpunkt an der Lehrkraft, welche die erste Unterrichtsstunde in dieser Klasse erteilt. Kleidung, die während des Unterrichts von den Schülerinnen und Schüler nicht getragen wird, ist am Garderobenhaken vor der Klasse aufzuhängen.

Im Klassenraum suchen die Schülerinnen und Schüler ihren Platz auf und bereiten sich für den Unterricht vor. Sie unterlassen alles, was ihre Mitschüler belästigt oder gefährdet. Das Umherlaufen in den Klassen ist untersagt.

Zu Beginn der „Großen Pausen“ holen die Schülerinnen und Schüler ihre Kleidung und begeben sich zügig in die Pause. Die unterrichtende Lehrkraft verlässt als letzte den Klassenraum. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler zeitnah das Schulgrundstück über den Schulhof oder Haupteingang.
Die Regenpause
Bei schlechtem Wetter verbleiben die Schülerinnen und Schüle in der Klasse.  Jede Lehrkraft führt in dem Klassenraum Aufsicht, in dem sie in der nachfolgenden Stunde Unterricht hat. Lehrkraft- und Raumwechsel finden somit zu Beginn einer Regenpause statt.
Die kleine Pause
Während einer Doppelstunde ist darauf zu achten, dass eine 5-Minuten-Pause eingehalten wird. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben im Klassenraum oder suchen die Fachräume auf. Das Herumlaufen und Spielen auf den Fluren und im Treppenhaus ist untersagt. Die Lehrkraft wechselt ggf. in die Klasse, in der sie nach der 5-Minuten-Pause Unterricht erteilt.
Die große Pause
Die Pausenaufsicht beginnt mit dem Klingeln. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte schließen ihren Unterricht sehr pünktlich, um schnellstmöglich ihre Aufsicht in den eingeteilten Aufsichtsbereichen wahrnehmen zu können. Entsprechend der Witterung entscheiden die Pausenaufsichts-Lehrkräfte, ob die Pausenwiese benutzt werden kann oder nicht.
In den großen Pausen können die Sport- und Spielwiesen von allen Schülerinnen und Schüler genutzt werden.
Auch auf dem Schulhof haben sich die Schülerinnen und Schüler untereinander rücksichtsvoll und kameradschaftlich zu verhalten. Naturbelassene trockene Flächen können als Spielflächen genutzt werden. Anpflanzungen und Beete sind zu schonen. Abfälle jeder Art gehören sortiert in die dafür auf-gestellten Abfallkörbe. Das Werfen mit Steinen, Stöcken, harten Gegenständen etc. und Schneebällen und das Besteigen von Tischtennisplatten und Bänken sind grundsätzlich wegen Eigengefährdung und Gefährdung anderer Schülerinnen und Schüler untersagt.
Die Pausenaufsicht endet erst, wenn alle Schülerinnen und Schüler die Pausenflächen verlassen haben und sich auf dem Weg in die Klassenräume befinden. Jetzt beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, die in der folgenden Stunde die Klassen unterrichten.
Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte
Jede Lehrkraft ist rechtzeitig vor Beginn des eigenen Unterrichts in der Schule. Für die Zeit der Anwesenheit ist jede Lehrkraft im Dienst und neben den eingeteilten Aufsichtspersonen zum Eingreifen verpflichtet, falls dies ein Umstand erfordert.
Der Schulweg
Die Schülerinnen und Schüler benutzen den sichersten Schulweg. Auf dem Weg zur und von der Schule werden Mitschülerinnen und -schüler nicht belästigt.

Der Feueralarm
Mit den Schülerinnen und Schüler sind die Fluchtwege aus den Klassen- und Fachräumen, das Anstellen auf den Sammelplätzen und das ordnungsgemäße Verhalten bei Feueralarm intensiv zu besprechen, zu üben und mehrfach im Jahr zu wiederholen. Grundlage dafür ist der jeweils aktuelle Feueralarmplan.

Die besonderen Regelungen

Verlassen des Schulgeländes
Allen Schülerinnen und Schüler ist es untersagt, dass Schulgeländes während der Unterrichtszeit zu verlassen. Inwieweit Schülerinnen und Schüler zu Unterrichtszwecken das Schulgrundstück verlassen dürfen, entscheidet die jeweilige Lehrkraft, die dann für ihre Entscheidung auch die volle Verantwortung trägt.
Beurlaubung vom Unterricht

Beurlaubung vom Unterricht wird nur in besonders begründeten Fällen erteilt. Über Anträge bis zu 3 Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft, bis zu 3 Monaten der Schulleiter und darüber hinaus die Landesschulbehörde Braunschweig.

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Diese erteilt nur der Schulleiter unter genauer Prüfung des Einzelfalles. Beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung deshalb frühzeitig, dass Ihr Urlaub innerhalb der gesetzlichen Ferientermine liegt. Die Beurlaubung vom Unterricht ist auf einem im Sekretariat erhältlichen Vordruck zu beantragen.
Krankmeldungen
Kann eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen, so sollte noch am 1. Tag des Fehlens eine z. B. telefonische oder per E-Mail gesendete Krankmeldung in der Schule erfolgen. Spätestens am 3. Versäumnistag muss der Schule eine schriftliche Krankmeldung vorliegen.
Fundgegenstände
Fundgegenstände sind an dem dafür ausgewiesenen Bereich zu lagern. Fundgegenstände, die innerhalb des laufenden Schuljahres nicht abgeholt werden, werden am Schuljahresende karitativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Säubern der Klassenräume
Jede Klasse ist zur Einhaltung des schulinternen Reinigungsplanes verpflichtet.
Diebstahl und Körperverletzungen
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei ist durch das NSchG geregelt. Danach ist die Schule verpflichtet, Diebstähle und Körperverletzungen bei der Polizei anzuzeigen.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Grundlage für die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist § 61 NSchG i. d. F. v. 1998 in der Fassung v. 03.06.2015.

Betreten der Klassen- und Fachräume
Schulfremde Personen dürfen Klassen- und Fachräume nur in Begleitung von in der Schule Beschäftigten betreten.

Unterrichtsveranstaltungen im Forum
Während Unterrichtsveranstaltungen im Forum besteht für Erziehungsberechtigte dort keine Aufenthaltsmöglichkeit. Hierfür stehen der Eingangsbereich oder das Außengelände zur Verfügung.

Beschwerde- und Weisungsverbot für Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte haben gegenüber Schülerinnen und Schüler unserer Schule keinerlei Beschwerde- und Weisungsbefugnis.

Mitbringen von elektronischen Geräten
Das Mitbringen von elektronischen Geräten (Handy, Game Boy, Walkman etc.) in die Schule ist unerwünscht. Sollte dies in Einzelfällen sachlich begründet sein, so sind diese Geräte während des gesamten Schulvormittags auszuschalten und sicher zu verwahren. Die Schule übernimmt für das Beschädigen oder Abhandenkommens keinerlei Verantwortung.

Spucken und Schreien
Das Spucken in der Schule ist aus hygienischen Gründen untersagt. Gleiches gilt für übermäßiges lautes und anhaltendes Schreien, da es andere Schülerinnen und Schüler sowie die sonstigen Bediensteten unserer Schule durch zusätzliche Lärmbelästigung erheblich stört.
Tragen von Schirmmützen etc. im Unterricht
Das Tragen von Schirmmützen etc. im Unterricht ist untersagt.

Lehrerparkplätze
Die Nutzung der vor und neben dem Schulgebäude ausgewiesenen Parkplätze ist ausschließlich Lehrkräften und sonstigen Schulbediensteten vorbehalten. Bei widerrechtlich dort parkenden Fahrzeugen wird die Abschleppung veranlasst.

Befahren des Schulhofes
Das Befahren des Schulhofes mit privaten Autos etc. ist aus Gefährdungsgründen grundsätzlich verboten. Auch das Befahren oder Parken auf der Einfahrt zum Schulhof ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Mitführen von Hunden
Das Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist verboten.

Rauchverbot
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ist verboten.

Infektionsschutzgesetz
Die Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist Bestandteil dieser Schulordnung.

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen
Die Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Verbots des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen ist Bestandteil dieser Schulordnung.