Wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?
Mochten Sie Ihr Kind beurlauben lassen, z. B. für einen Arztbesuch oder aus familiären Gründen, so stellen Sie bitte rechtzeitig einen Beurlaubungsantrag.
Über den Antrag einer Beurlaubung entscheidet
- bis zu 2 Tagen die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes.
- von 3 und mehr Tagen die Schulleitung.
- vor und nach den Ferien die Schulleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Diese erteilt nur die Schulleitung unter genauer Prüfung des Einzelfalles. Beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung deshalb frühzeitig, dass Ihr Urlaub innerhalb der gesetzlichen Ferientermine liegt. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie im Sekretariat.