Läuse

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind Läuse hat?

Ihr Kind darf während der Zeit des Lausbefalls die Schule nicht besuchen.

Lassen Sie sich nach Abschluss der Behandlung durch Ihren Arzt eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausstellen, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind lausfrei ist. Diese Bescheinigung geben Sie Ihrem Kind am 1. Schultag nach erfolgreicher Behandlung zur Abgabe an die Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer mit in die Schule.

Ohne diesen Nachweis darf Ihr Kind den Unterricht nicht wieder aufnehmen.